Immobilienrecht
Auf diesem Rechtsgebiet beraten wir bei Übertragungen von Immobilien sowohl auf Seiten des Käufers als auch Verkäufers. Die Rechtsdienstleistungen umfassen insbesondere die Vertretung von Mandanten bei Verhandlungen über den Abschluss von Verträgen, die Beurteilung der Vertragsdokumentation, die Kontrolle der rechtlichen und faktischen Mangelfreiheit der zu übertragenden Immobilie als auch Beratung bei der Erfüllung aller mit der Übertragung von Immobilien verbundenen Pflichten – Verhandlungen mit dem Katasteramt bzw. Finanzamt bei der Abgabe der Steuererklärung, Gewährleistung der Erstellung des Energieausweises u. Ä.
Auf diesem Rechtsgebiet überstützen wir insbesondere in folgenden Belangen:
- Rechtlicher Service bei der Entstehung von Wohneigentümergemeinschaften, Erstellung von Eigentümererklärungen, Abgrenzung von Wohneinheiten
- Übertragung von Wohneinheiten in das persönliche Eigentum der Mitglieder einer Wohngenossenschaft
- Komplexe Vorbereitung der Dokumente für den Kauf und Verkauf von Immobilien (Aufsetzen des Reservierungsvertrages, Kaufvertrages, Schenkungs- oder Tauschvertrages), einschließlich der Möglichkeit der Hinterlegung des Kaufpreises zur Verwahrung auf einem nur zu diesem Zweck eröffneten Verwahrungskonto
- Verwahrung von Urkunden und sämtlichen Dokumenten zu Immobilien nicht nur bei ihrer Übertragung
- Bestellung von Servituten – Dienstbarkeiten (z. B. Recht der lebenslangen Nutzung der Immobilie, Recht des Befahrens des Grundstücks, Vorkaufs- und Pfandrecht)
- Ausfertigung und Revision von Miet- und Untermietverträgen für Wohnungen oder Gewerberäume