Zivilrecht
Im Rahmen des Zivilrechts beraten wir natürliche Personen – Privatpersonen. Die Tätigkeit unserer Kanzlei besteht vor allem in der Aufsetzung und Analyse aller Arten von Verträgen, wobei die Besonderheiten des konkreten Falls in der Weise Berücksichtigung finden, dass mögliche künftige Komplikationen oder Gerichtsverfahren vermieden werden.
Auf dem Gebiet des Zivilrechts unterstützen wir Mandanten insbesondere in folgenden Bereichen:
- Verbraucherschutz – nicht angeforderte Geschäftsmitteilungen, nicht bestellte Waren oder Dienstleistungen, Reklamationsverfahren
- Schadenersatz, Versicherungsrecht, Klagen auf Versicherungsleistung
- Aufsetzen von Verträgen aller Art (Kauf-, Schenkungs-, Pfand-, Darlehensverträge u. Ä.)
- Beitreibung von Forderungen
- Schutz des Persönlichkeitsrechts vor unbefugtem Eingriff ins Recht am Bild, Namen, an Würde und Gesundheit
- Berufung auf die Ungültigkeit von Verträgen, Vertragsrücktritt, Rückgabe von Geschenken
- Schutz des Eigentumsrechts, Auseinandersetzung des Miteigentums und der Gütergemeinschaft